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Keine Alternative zu sprachbasierten Diensten
Das digitale Produkt bietet Sprachkommunikation in Verbindung mit Voicemailfunktion oder anderen sprachgesteuerten Funktionen an. Hierzu ist keine Alternative vorhanden, die ohne Sprach- und Hörvermögen ausführbar ist. Beispiele: Hörbeeinträchtigte Nutzende beziehungsweise Menschen, die kein Sprechvermögen besitzen, können sprachbasierte Dienste nicht ausführen. Sie benötigen deshalb eine Alternative, wie zum Beispiel ein Menü oder Formulare. Auch die Ausgabe…
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Keine Anzeige von Gebärdensprachen-Kommunikation
Das digitale Produkt bietet Videotelefonie an. Es besteht jedoch keine Möglichkeit der Signalisierung von Sprechaktivität in Gebärdensprache. Beispiele: Um sicherzustellen, dass die Inhalte eines Videotelefonats für alle Nutzenden wahrnehmbar sind, soll auch Kommunikation in Gebärdensprache gekennzeichnet werden können. Dies kann entweder manuell oder durch automatische Erkennung geschehen.
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Audioaktivität visuell nicht wahrnehmbar
Das digitale Produkt bietet Videotelefonie mit Sprachübertragung an. Es wird visuell nicht angezeigt, dass gerade gesprochen wird und wer spricht. Beispiele: Gehörlose Menschen benötigen eine visuelle Kennzeichnung der Audioaktivität. Diese ermöglicht einen verständlichen und reibungslosen Ablauf eines Gesprächs.
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Nicht ausreichende Synchronität bei Videotelefonie
Das digitale Webangebot beinhaltet Videotelefonie. Hierbei ist das Audiosignal nicht synchron zum Videosignal. Beispiele: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen benötigen eine lippensynchrone Übertragung des Videosignals, um die Inhalte in optimaler Weise zu verstehen. Auch Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen fällt es schwerer, Inhalte zu verstehen, wenn der Ton nicht synchron zum Bild ist. Erfahrungen haben gezeigt, dass…
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Nicht ausreichende Bildwiederholfrequenz
Die Bildwiederholfrequenz der Videotelefonie ist zu gering. Nach einem subjektiven Test läuft die Übertragung nicht flüssig. Beispiele: Hörbeeinträchtigte Menschen verwenden oft die Bewegung der Lippen, die Mimik oder die Gestik des Gegenübers, um Informationen besser zu erfassen. Läuft die Videoübertragung nicht flüssig, ist dies nicht möglich.
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Zu geringe Auflösung der Videotelefonie
Die Auflösung der Videotelefonie ist nach einem subjektiven Test zu gering. Beispiele: Hörbeeinträchtigte Menschen verwenden oft die Bewegung der Lippen, die Mimik oder die Gestik des Gegenübers, um Informationen besser zu erfassen. Ist die Auslösung der Videoübertragung zu gering, ist dies nicht möglich. Es soll mindestens die QVGA-Auflösung bei 320×240 Pixel unterstützt werden.
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Fehlende Anrufer-Identifizierung
Das digitale Produkt bietet Telekommunikation mit Identifizierung der Anrufenden an. Jedoch ist hierbei die anrufende Person für Hilfstechnologien nicht ermittelbar. Beispiele: Für Nutzende von Screenreadern ist es wichtig mitzubekommen, wer während einer Kommunikation das Gegenüber ist. Ohne eine Identifizierung der anrufenden Person, wissen die Nutzenden gegebenenfalls nicht, mit wem sie es zu tun haben. Der…
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Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation zu langsam
Das digitale bietet Echtzeit-Textkommunikation (RTT) an. Die Verzögerung zwischen dem Senden und dem Empfangen von Nachrichten ist nach einem subjektiven Test zu lang. Beispiele: Menschen, die auf Echtzeit-Textkommunikation angewiesen sind, sollen gegenüber Nutzenden von Sprachkommunikation nicht benachteiligt werden. Eine zu starke Latenz gegenüber der Sprachübertragung ist deshalb zu vermeiden.
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Fehlende Interoperabilität von Echtzeit-Textkommunikation
Das digitale Produkt bietet neben der Sprachkommunikation auch Echtzeit-Textkommunikation an und kann mit anderen Produkten dieser Art kommunizieren. Die aktuellen technischen Standards hierfür werden jedoch nicht unterstützt. Beispiele: Der Austausch von Informationen zwischen ähnlichen Produkte sollte auf beiden Seiten sollte beidseitig gegeben sein. Deshalb ist es notwendig, dass die geltenden technischen Standards unterstützt werden. Diese…
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Fehlende Kennzeichnung Sprachaktivität
Das digitale Produkt bietet Audio- bzw. Videotelefonie sowie Echtzeit-Textkommunikation an. Wenn eine teilnehmende Person spricht, wird dies nicht visuell und für Nutzende von Hilfsmitteln gekennzeichnet. Beispiele: Sowohl sehende Nutzende als auch Nutzende von Screenreadern benötigen eine Information, ob gerade gesprochen wird. Auch taubblinde Menschen, die Inhalte nur über die Braillezeile wahrnehmen können, benötigen eine Rückmeldung…
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