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Keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache (BFSG)
Folgende Informationen sollten auf der Startseite des digitalen Produkts in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden: Das getestete Produkt enthält gar keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist es hilfreich, wichtige Informationen auch in Gebärdensprache vermittelt zu bekommen, da Text für sie eher eine Fremdsprache ist.
App-Kriterium:
Web-Kriterium:
Dokument-Kriterium:
EzB-Kriterium:
Produkt:
Mobile AppsWebseitenSchwere:
EmpfehlungAbteilung:
GestaltungEntwicklungRedaktionSchlagwörter:
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Keine Anzeige von Gebärdensprachen-Kommunikation
Das digitale Produkt bietet Videotelefonie an. Es besteht jedoch keine Möglichkeit der Signalisierung von Sprechaktivität in Gebärdensprache. Beispiele: Um sicherzustellen, dass die Inhalte eines Videotelefonats für alle Nutzenden wahrnehmbar sind, soll auch Kommunikation in Gebärdensprache gekennzeichnet werden können. Dies kann entweder manuell oder durch automatische Erkennung geschehen.
Web-Kriterium:
Dokument-Kriterium:
EzB-Kriterium:
Produkt:
Mobile AppsWebseitenSchwere:
NiedrigAbteilung:
GestaltungEntwicklungRedaktionSchlagwörter: