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Zu geringe Auflösung der Videotelefonie
Die Auflösung der Videotelefonie ist nach einem subjektiven Test zu gering. Beispiele: Hörbeeinträchtigte Menschen verwenden oft die Bewegung der Lippen, die Mimik oder die Gestik des Gegenübers, um Informationen besser zu erfassen. Ist die Auslösung der Videoübertragung zu gering, ist dies nicht möglich. Es soll mindestens die QVGA-Auflösung bei 320×240 Pixel unterstützt werden.
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