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Redundante Nutzereingaben bieten keine Eingabeunterstützung
Das digitale Produkt fordert Nutzende innerhalb eines Prozesses zur mehrfachen Eingabe der gleichen Daten auf, bietet jedoch keine Eingabeunterstützung bei der erneuten Eingabe. Beispiele: Folgende Funktionen zählen als Eingabeunterstützung für redundante Eingaben: Vermeidung von wiederholter Eingabe durch Nutzende unterstützt Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung bei der Vermeidung von Fehleingaben. Sie werden befähigt, sich einfacher auf die…
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CAPTCHA im Anmeldeprozess erfordert kognitive Fähigkeiten
CAPTCHAs im Anmeldeprozess erfordern den Einsatz kognitiver Fähigkeiten. Beispiele: Zu den kognitiven Funktionstests zählen: Nutzende benötigen eine einfache und zugängliche, und zugleich sichere Methode, um sich in einer Anwendung anmelden zu können. Passworteingaben, die die Nutzung kognitiver Fähigkeiten ohne entsprechende Alternativen vorsehen, stellen für manche Nutzende eine Barriere oder sogar eine Blockade dar.
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Komfortfunktionen zur Codeübertragung im Anmeldeprozess werden nicht unterstützt
Der Code notwendiger Zwei-Faktor-Authentifizierungen kann weder über die Kopieren- und Einfüge-Funktion noch andere Komfortfunktionen des Betriebssystems übernommen werden. Beispiele: Nutzende benötigen eine einfache und zugängliche, und zugleich sichere Methode, um sich in einer Anwendung anmelden zu können. Passworteingaben, die die Nutzung kognitiver Fähigkeiten ohne entsprechende Alternativen vorsehen, stellen für manche Nutzende eine Barriere oder sogar…
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Authentifizierung ausschließlich mit kognitivem Funktionstest möglich
Es sind Anmeldevorgänge vorhanden, deren Durchführung ausschließlich durch einen kognitiven Funktionstest, wie zum Beispiel das Merken von Passwörtern oder das Lösen eines Rätsels möglich ist. Beispiele: Kognitiv beeinträchtigte Nutzende leiden oft unter Gedächtnisproblemen oder tun sich schwer, Rätsel zu lösen. Um das digitale Produkt für diese Nutzergruppe dennoch nutzbar zu machen, muss eine Authentifizierungsmöglichkeit ohne…
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Nicht konsistent eingesetzte Hilfe-Mechanismen
Das digitale Produkt bietet den Nutzenden Hilfe-Mechanismen, wie Kontaktangaben, Öffnungszeiten, Chat, Social-Media, Hilfeseiten oder FAQs an. Diese sind nicht seitenübergreifend an derselben Stelle zu finden. Beispiele: Vor allem kognitiv eingeschränkte Nutzer benötigen oft Hilfestellung bei der Bedienung eines digitalen Produkts. Um die Hilfe-Mechanismen leicht aufzufinden, sollten sie auf jeder Seite an derselben Stelle positioniert sein.…
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Ziehbewegungen bieten keine einfache Alternative
Das digitale Produkt bietet Funktionalitäten an, die ausschließlich durch Zieh-Bewegungen auszuführen sind. Hierzu gibt es keine Alternative, die keine Zieh-Bewegung voraussetzt. Beispiele: Motorisch eingeschränkte Nutzende können gegebenenfalls Zieh-Bewegungen nicht präzise ausführen. Auch Nutzende von Hilfsmitteln wie Spracheingabe oder Screenreadern sind hier mit einer Barriere konfrontiert. Bei der Nutzung der Tastatur sind Zieh-Bewegungen nicht ausführbar.
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Zielgröße von Bedienelementen oder Links zu gering
Das digitale Produkt enthält Bedienelemente oder Links, die nicht die geforderte Mindestgröße von 24 x 24 Pixel aufweisen und keines der Ausnahmekriterien erfüllen. Ausnahmen sind: Beispiele: Die Größe von Bedienelementen oder Links ist beispielsweise für Menschen, die in der Koordination von Bewegungen Einschränkungen haben, relevant. Auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen benötigen gut erkennbare Elemente zur Bedienung…
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