Das digitale Produkt enthält Bedienelemente oder Links, die nicht die geforderte Mindestgröße von 24 x 24 Pixel aufweisen und keines der Ausnahmekriterien erfüllen.
Ausnahmen sind:
- Genug Abstand
- Ein alternatives Bedienelement, welches groß genug ist und die gleiche Funktionalität auslöst
- Vorgegebene Größe des Elements durch den umgebenden Text
- Nicht vom Autor gestaltete Bedienelemente
- Unerlässliches oder rechtlich vorgeschriebenes Aussehen
Beispiele:
- [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]
Die Größe von Bedienelementen oder Links ist beispielsweise für Menschen, die in der Koordination von Bewegungen Einschränkungen haben, relevant. Auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen benötigen gut erkennbare Elemente zur Bedienung des digitalen Produkts.