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Keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache (BFSG)
Folgende Informationen sollten auf der Startseite des digitalen Produkts in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden: Das getestete Produkt enthält gar keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist es hilfreich, wichtige Informationen auch in Gebärdensprache vermittelt zu bekommen, da Text für sie eher eine Fremdsprache ist.
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Keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
Die BITV 2.0 definiert in §4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache, dass folgende Informationen auf der Startseite des digitalen Produkts in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden sollen: Das getestete Produkt enthält gar keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist es hilfreich, wichtige Informationen auch in Gebärdensprache vermittelt zu bekommen,…
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Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache unvollständig
Die BITV 2.0 definiert in §4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache, dass folgende Informationen auf der Startseite des digitalen Produkts in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden sollen: Das getestete Produkt erfüllt dies nicht. Beispiele: Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist es hilfreich, wichtige Informationen auch in Gebärdensprache vermittelt zu bekommen, da Text für…
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