Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache unvollständig

Die BITV 2.0 definiert in §4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache, dass folgende Informationen auf der Startseite des digitalen Produkts in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden sollen:

  1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
  2. Hinweise zur Navigation,
  3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
  4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache.

Das getestete Produkt erfüllt dies nicht.

Beispiele:

  • [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist es hilfreich, wichtige Informationen auch in Gebärdensprache vermittelt zu bekommen, da Text für sie eher eine Fremdsprache ist.


App-Kriterium:

Web-Kriterium:

Dokument-Kriterium:

EzB-Kriterium:

Produkt:

Mobile Apps
Webseiten

Schwere:

Normal

Abteilung:

Gestaltung
Entwicklung
Redaktion

Schlagwörter: