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Audioqualität bei Sprach- oder Videotelefonie nicht ausreichend
Das digitale Produkt bietet Audio- bzw. Videotelefonie an. Die Bandbreite des Audiosignals ist subjektiv getestet nicht ausreichend. Beispiele: Vor allem hörbeeinträchtigte Nutzende sind auf eine ausreichend gute Sprachqualität angewiesen. Ist diese nicht gegeben, verstehen sie ihr Gegenüber gegebenenfalls nicht. Die obere Grenze des Frequenzbereichs soll bei mindestens 7000 Hz liegen.
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