Das digitale Produkt enthält Videos ohne Tonspur, für die eine Medienalternative bereitgestellt wird. Diese Medienalternativen entsprechen nicht den Anforderungen an das Prüfkriterium.
Beispiele:
- [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]
Videoinhalte sind für sehbeeinträchtigte Menschen nicht zugänglich und benötigen eine äquivalente Medienalternative, etwa als Text- oder Audioinhalt. Audioinhalte sind für hörbeeinträchtigte Menschen nicht zugänglich und benötigen eine äquivalente Transkription. Darüber hinaus können Textalternativen vielen Nutzenden helfen, die aufgezeichneten Inhalte zu verstehen.