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Keine Information zur Barrierefreiheit laut BFSG vorhanden
Digitale Produkte müssen eine Information zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. Das getestete Produkt enthält keine Information zur Barrierefreiheit. Im BFSG Anhang 3 ist definiert: Der Dienstleistungserbringer gibt zu seiner Dienstleistung im Sinne des § 1 Absatz 3 in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise an, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen der nach §…
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Fehlerhafte Erklärung zur Barrierefreiheit
Digitale Produkte öffentlicher Stellen sollen eine Erklärung zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. Diese soll vorhandene Barrieren nennen. Das getestete Produkt enthält Mängel, die nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit zu finden sind, oder unzureichend beschrieben sind. Beispiele: Die Nutzenden benötigen gegebenenfalls Hinweise auf Mängel in der Bedienung oder auf Einschränkungen in der Wahrnehmbarkeit des digitalen…
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Keine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden
Digitale Produkte öffentlicher Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. Das getestete Produkt enthält keine Erklärung zur Barrierefreiheit.
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