Das digitale Produkt enthält Links zu Social Media. Diese sind nur mit der allgemeinen Bezeichnung der Zielseite beschriftet. Es wird nicht deutlich, um wessen Social Media Auftritt es genau geht.
Beispiele:
- [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]
Nutzende von Screenreadern lesen jedes Linkelement einzeln und sind auf einen korrekten und aussagekräftigen Namen angewiesen, um den Zweck des Elements zu erkennen. Daher müssen die Bezeichnungen der Elemente und die wiedergegebene Information innerhalb eines Kontextes richtig und eindeutig sein.
Screenreader bieten die Möglichkeit, sämtliche Links anzusteuern und geben damit einen schnellen Überblick. Diese Technik ist allerdings schlecht oder nicht nutzbar, wenn keine ausreichende Auskunft über das Linkziel gegeben wird.
Wenn Links zu Social Media angeboten werden, soll im Linktext daher auch stets der Inhaber des erreichten Profils angegeben werden.