Manche Inhalte oder Abkürzungen werden bei aktivem Screenreader unzureichend wiedergegeben.
Beispiele:
- [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]
Benutzeroberflächen-Elemente und textuelle Inhalte, die eine bestimmte Charakteristik aufweisen, müssen diese auch auf einer semantischen Ebene besitzen. Hilfsmitteltechnologien können dadurch all das, was optisch voneinander unterscheidbar bzw. eindeutig einer gewissen Charakteristik zuzuordnen ist, auch über die assistiven Systeme des jeweiligen Betriebssystems als unterscheidbar ausgeben. Dies ist notwendig, damit auch Nutzende assistiver Systeme (bspw. Screenreader) den Aufbau des digitalen Produkts und die Darstellung der Inhalte wahrnehmen können.