Beschriftungen von Links sind nicht aussagekräftig

Die Bezeichnung einiger programmatisch ermittelbarer Links ist inhaltlich nicht aussagekräftig oder redundant.

Beispiele:

  • [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]

Nutzende von Screenreadern lesen jedes Linkelement einzeln und sind auf einen korrekten und aussagekräftigen Namen angewiesen, um den Zweck des Elements zu erkennen. Daher müssen die Bezeichnungen der Elemente und die wiedergegebene Information innerhalb eines Kontextes richtig und eindeutig sein.
Screenreader bieten die Möglichkeit, sämtliche Links anzusteuern und geben damit einen schnellen Überblick. Diese Technik ist allerdings schlecht oder nicht nutzbar, wenn keine ausreichende Auskunft über das Linkziel gegeben wird. Zudem ist bei Links die Information, dass ein Link außerhalb des digitalen Produkts in einer separaten Anwendung geöffnet wird, wertvoll. Bei Links zu Angeboten in anderen Formaten, zum Beispiel PDF- oder Word-Dokumente, ist es für Nutzende sinnvoll zu wissen, in welchem Format Informationen angeboten werden.


App-Kriterium:

Web-Kriterium:

Dokument-Kriterium:

EzB-Kriterium:

Produkt:

Mobile Apps
Webseiten

Schwere:

Normal

Abteilung:

Entwicklung

Schlagwörter: