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Unzureichende Kontraste von Nicht-Text-Inhalten
Manche Nicht-Text-Inhalte erreichen nicht die erforderlichen Mindestkontrastwerte, die für ein optimales Erkennen von Inhalten notwendig sind. Informationstragende Grafiken oder Bedienelemente benötigen in allen verfügbaren Interaktionszuständen (Aktivierung, Fokussierung) ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu den angrenzenden Inhalten. Beispiele: Nutzende mit einer Sehbeeinträchtigung benötigen gute Kontraste, um grafische Bedienelemente und deren Zustände, wie auch informationstragende Grafiken erkennen…
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