Die BITV 2.0 definiert in §4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache, dass folgende Informationen auf der Startseite des digitalen Produkts in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden sollen:
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
- Hinweise zur Navigation,
- eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache.
Das getestete Produkt enthält gar keine Informationen in Leichter Sprache.
Leichte Sprache hilft vor allem kognitiv eingeschränkten Nutzenden, aber auch Nutzenden aus anderen Sprachräumen, da sie wichtige Informationen möglichst einfach und verständlich erklärt und darstellt.