Barrierefreiheitsfunktionen sind nicht dokumentiert

Das digitale Produkt beinhaltet Barrierefreiheitsfunktionen oder spezielle Tastaturkürzel, die vom Anbieter selbst implementiert wurden oder von Drittanbietern stammen. Diese sind nicht in einer technischen Dokumentation erklärt. Auch in der Erklärung zur Barrierefreiheit können solche Funktionalitäten dokumentiert werden.

Beispiele:

  • [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]

Menschen mit Beeinträchtigungen haben größeren Aufwand, um zu Inhalten und Funktionen zu gelangen bzw. sie aufzufinden. Ein einfaches Auffinden der Informationen und eine vorhandene Dokumentation sollen sie dabei unterstützen.

Zum Beispiel kann eine Dokumentation sehbeeinträchtigten Nutzenden, die auch kognitiv eingeschränkt sind, dabei helfen, eine Vorlesefunktion zu finden und zu bedienen.


App-Kriterium:

Web-Kriterium:

Dokument-Kriterium:

EzB-Kriterium:

Produkt:

Mobile Apps
Webseiten

Schwere:

Normal

Abteilung:

Redaktion

Schlagwörter: