Unzureichende Kontraste von Nicht-Text-Inhalten

Manche Nicht-Text-Inhalte erreichen nicht die erforderlichen Mindestkontrastwerte, die für ein optimales Erkennen von Inhalten notwendig sind. Informationstragende Grafiken oder Bedienelemente benötigen in allen verfügbaren Interaktionszuständen (Aktivierung, Fokussierung) ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu den angrenzenden Inhalten.

Beispiele:

  • [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]

Nutzende mit einer Sehbeeinträchtigung benötigen gute Kontraste, um grafische Bedienelemente und deren Zustände, wie auch informationstragende Grafiken erkennen zu können. Darunter zählen Menschen mit einer verringerten Sehschärfe, einer verminderten Kontrastempfindlichkeit, wie auch Nutzende mit einer Farbfehlsichtigkeit.

Wenn Vordergrund- und Hintergrundfarbe sich in der Farbgebung ähneln, haben Nicht-Text-Inhalte unter Umständen zu wenig Kontrast. Auch wenn die Nutzenden nicht alle Farben sehen, können sie durch die Bereitstellung eines ausreichenden Luminanz-Kontrastverhältnisses zwischen Objekt- und Hintergrundfarbe den Inhalt besser wahrnehmen.

Von diesem Erfolgskriterium profitieren Nutzende von monochromen Darstellungen und in Umgebungen mit starkem Lichteinfall.


App-Kriterium:

Web-Kriterium:

Dokument-Kriterium:

EzB-Kriterium:

Produkt:

Mobile Apps
Webseiten
Desktop-Software
Dokumente

Schwere:

Normal

Abteilung:

Gestaltung
Entwicklung

Schlagwörter: