Das digitale Produkt erfasst personenbezogene Daten, jedoch ist bei der Wahl der Anrede keine geschlechtsneutrale Formulierung verfügbar.
Sofern das Produkt eine Möglichkeit bietet, personenbezogene Daten zu erfassen oder auszuwählen, sollen die Auswahlmöglichkeiten zu Anrede bzw. Geschlecht den Anforderungen des Personenstandsgesetzes gerecht werden.
Zum momentanen Zeitpunkt (Stand 26. Juli 2022) sieht das Gesetz eine Erweiterung der Auswahl zum Geschlecht um “Divers” (oder ähnlich) vor.
Somit benötigen beispielsweise Kontaktformulare oder Eingabefelder für Adressen, die eine Auswahl zur Anrede bieten, mindestens 3 Auswahlmöglichkeiten:
- Herr
- Frau
- Divers
Es ist möglich, den Begriff “Divers” durch gleichwertige Begrifflichkeiten wie bspw. “Geschlechtsneutral” oder ähnlich zu tauschen. Auch ein Leerlassen der Anrede ist möglich, die Anrede ist kein Pflichtattribut.
Dieses Kriterium basiert auf dem Personenstandsgesetz. Identifizierte Issues dürfen somit ausschließlich als Empfehlung klassifiziert werden.