Erläuterungen in Leichter Sprache unvollständig

Die BITV 2.0 definiert in §4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache, dass folgende Informationen auf der Startseite des digitalen Produkts in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden sollen:

  1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
  2. Hinweise zur Navigation,
  3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
  4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache.

Das getestete Produkt erfüllt dies nicht.

Beispiele:

  • [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]

Leichte Sprache hilft vor allem kognitiv eingeschränkten Nutzenden, aber auch Nutzenden aus anderen Sprachräumen, da sie wichtige Informationen möglichst einfach und verständlich erklärt und darstellt.


App-Kriterium:

Web-Kriterium:

Dokument-Kriterium:

EzB-Kriterium:

Produkt:

Mobile Apps
Webseiten

Schwere:

Normal

Abteilung:

Gestaltung
Entwicklung
Redaktion

Schlagwörter: