Pflichtfelder sind unzureichend gekennzeichnet

Manche Pflichtfelder des digitalen Produkts werden nicht ausreichend als solche gekennzeichnet.

Pflichtfelder müssen sowohl von assistiven Systemen, als auch visuell als solche identifizierbar sein. Dies kann mit einer entsprechenden Kennzeichnung (bspw. mit einem Symbol) oder mittels einem passenden Label, das die entsprechende Information enthält (bspw. die Beschriftung „Pflichtfeld“), bereitgestellt werden. Außerdem wird gegebenenfalls eine Erläuterung des genutzten Symbols vor den Formularelementen benötigt.

Beispiele:

  • [Fundort]; [Betroffenes Element]; [Fehlerbeschreibung]

Für jede nutzende Person ist es von Vorteil, wenn alle erforderlichen Informationen und Eingabeformate am Eingabefeld genannt werden. Dies ist bspw. für stark sehbeeinträchtigte Nutzende wichtig, die nur einen kleinen Bildausschnitt sehen.

Die Anordnung von Beschriftungen direkt vor oder über dem Eingabefeld entspricht den üblichen Gestaltungskonventionen. Auch in ausschnitthaften Ansichten, wie etwa im Zoom-Modus, ist direkt erkennbar, welche Beschriftung zu welchem Feld gehört.


App-Kriterium:

Web-Kriterium:

Dokument-Kriterium:

EzB-Kriterium:

Produkt:

Mobile Apps
Webseiten

Schwere:

Normal

Abteilung:

Gestaltung
Entwicklung
Redaktion

Schlagwörter: